Aktuelles

06.08.2018

Kurzanalyse zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG))

Am 01.08.2018 hat das BMG einen Kabinettsentwurf des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) veröffentlicht. Wesentliche Änderung zum Referentenentwurf ist ein neu gefasster §137j SGB V. Dieser beinhaltet die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen durch das BMG. In der Gesetzesbegründung wird dazu ausgeführt: „Die Regelung dient der Verbesserung der Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern sowie der Gewährleistung von Patientensicherheit in der pflegerischen Patientenversorgung (…).“

Da sich das APS satzungsgemäß neutral und auf wissenschaftlicher Basis mit dem Ziel der Verbesserung der Patientensicherheit engagiert, hat es eine Kurzanalyse der neuen Vorschläge erstellt mit dem Ergebnis, dass durch den neuen Paragraphen die Patientensicherheit eher geschwächt als gestärkt würde.

Download Kurzanalyse

zurück