Handlungsempfehlung

Handlungsempfehlung

Gute Verordnungspraxis in der Arzneimitteltherapie

Jede ärztliche Verordnung wird dokumentiert – zum Beispiel als Verordnung auf einem Rezept oder durch eine Anordnung in einer Patientenakte im Krankenhaus. Weiterbehandelnde Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte, aber auch die Patienten sollen der Verordnung entnehmen können, welches Medikament wie lange, in welcher Dosierung und auf welche Weise angewendet werden soll. Das setzt voraus, dass die Dokumentation lesbar und unmissverständlich ist sowie alle für die Interpretation notwendigen Informationen enthält. Bereits kleinste Ungenauigkeiten können zu Missverständnissen führen und dafür sorgen, dass eine Arzneimittelverordnung versehentlich unkorrekt ausgeführt wird.

Die „Arbeitsgruppe AMTS“ des APS hat eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die sektorenübergreifend allgemeingültige Standards für die Dokumentation einer Arzneimittelverordnung zusammenführt und so dazu beitragen soll, die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland weiter zu verbessern.

 

Handlungsempfehlung als Kurzversion (12 Seiten DIN A5)

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Handlungsempfehlung in der Langfassung (32 Seiten DIN A5)

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Handlungsempfehlung im Kitteltaschenformat (DIN lang doppelseitig)

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Druckdaten

Für höhere Auflagen stellen wir gerne kostenfrei die Druckdaten zur Verfügung. Schreiben Sie hierfür bitte eine Email an office@aps-ev.de.

 

Anhänge zu den jeweiligen Broschüren

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