Berlin, den 14. August 2025. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Mindestmenge Klage zu erheben. Ein solcher Eingriff in die Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung würde die Sicherheit von Patientinnen und Patienten drastisch gefährden.
Die Mindestmengenregelungen des G-BA haben das Ziel, besonders schwierige, planbare medizinische Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von solchen Kliniken durchführen zu lassen, deren Ärztinnen und Ärzte darin ausreichend Erfahrung haben. „Dieser Ansatz ist entscheidend für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten, denn Routine ist eine Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Behandlung“, betont Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. Das betrifft nicht nur die Ärztinnen und Ärzte, an die die Mindestmenge gekoppelt ist, sondern alle am Behandlungsprozess Beteiligten: „Das interdisziplinäre Zusammenspiel, von der Pflege über Anästhesisten bis zum Chirurgen, ist ein entscheidender Faktor zur Gewährleistung der Patientensicherheit. Je öfter interdisziplinäre Teams bestimmte Eingriffe geplant, durchgeführt und nachbetreut haben, desto größer die Routine und damit die Sicherheit. Dieser Zusammenhang ist eindeutig evidenzbasiert und ein Infragestellen deshalb nicht vertretbar!“
„Mindestmengen dürfen nicht wackeln!“
Durch die Mindestmengenregelungen sollen Risiken bei planbaren Behandlungen oder Operationen gesenkt und damit die Überlebens- und Heilungschancen von Patientinnen und Patienten erhöht werden. „Diesen Ansatz juristisch aushebeln zu wollen, ist aus Sicht des APS ein klarer Angriff auf die Patientensicherheit“, sagt Dr. Ruth Hecker. „Er macht weder medizinisch Sinn noch ist er ethisch vertretbar. Mindestmengen dürfen nicht wackeln!“
Die Entscheidung von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wirft nicht nur die Frage auf, warum den Bürgern dieser drei Bundesländer eine schlechtere medizinische Versorgung zugemutet werden soll. „Parallel zur Infragestellung der Mindestmengenregelung sollte zumindest ein durchdachtes Konzept vorgelegt werden, wie die Sicherheit von Patientinnen und Patienten alternativ auf dem gleichen Niveau gewährleistet werden soll,“ fordert Hecker.
Die Mindestmengenregelung ist ein zentrales Instrument zur Erhöhung der Patientensicherheit. „Sie sollte durch die verpflichtende Einführung von Patient-Reported Experience Measures (PREMs) und Patient Reported Outcome Measures (PROMs) ergänzt werden“, erklärt Dr. Ruth Hecker. „Denn eines sollte allen beteiligten Akteuren klar sein: Patientensicherheit ist das höchste Gut!“
Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS):
Vertreter:innen der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen sowie aus Industrie und Wirtschaft haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins. Das APS wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden. Patienteninformationen und Handlungsempfehlungen entstehen beim Aktionsbündnis Patientensicherheit durch Erarbeitung in ehrenamtlich tätigen Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Patientensicherheitsthemen, aus der Praxis für die Praxis, und bilden das Herzstück der Arbeit. Informationen finden Sie unter www.aps-ev.de.
Kontakt beim Aktionsbündnis Patientensicherheit:
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.
Artur Krutsch
Alte Jakobstraße 81
10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 36 42 81 6-10