Aktionsbündnis Patientensicherheit begrüßt fraktionsübergreifende Initiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende

Überparteilicher Gesetzentwurf setzt wichtiges Signal – niedrigschwelliger Widerspruch und umfassende Aufklärung sind unabdingbar

Berlin, 21.08.2026 – Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. begrüßt die fraktionsübergreifende Initiative von rund 250 Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende.
Ziel ist es, die Erfahrung aus Ländern, die bereits eine Widerspruchslösung haben, auch auf Deutschland zu übertragen: mehr schwer kranken Menschen ein Überleben, mindestens jedoch eine wesentliche gesundheitliche Besserung ihrer Erkrankung zu ermöglichen. Bisher müssen Spendewillige ihren Wunsch dokumentieren. Das soll sich ändern. Die Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder Mensch als potenzieller Organspender zählt, der dem zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. Damit soll die Zahl der Organspenden gesteigert werden. Auch die Situation für Angehörige würde sich verändern. Heute müssen trauernde Familien im Ernstfall beraten, wie das verstorbene Familienmitglied zur Organspende stand. Diese Situation wird mit der Widerspruchslösung weitgehend aufgelöst und eine wesentlich verbesserte Gesprächsbasis geschaffen.
Umfragen zeigen seit Jahren, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht. Gleichzeitig verfügen nur wenige Menschen über einen Organspende-Ausweis. Die geplante Regelung wandelt die passive Zustimmung in die Möglichkeit um, sie zu Spendern zu machen.

Die Widerspruchslösung darf keinen Zwang zur Organspende bedeuten. Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen darf nicht eingeschränkt werden. Die Regelung führt jedoch zu einer aktiven Auseinandersetzung mit der Frage, wie man zu einer Spende steht.

Widerspruch muss für alle Menschen einfach möglich sein
„Ein Widerspruch muss einfach und ohne Hürden möglich sein“, erklärt Dr. med. Heidemarie Haeske-Seeberg, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. „Gleichzeitig braucht es eine umfassende Aufklärung, die alle Menschen erreicht – insbesondere sozial Benachteiligte, Sprachunkundige, digital Unerfahrene und ältere Menschen.“
Die Diskussion über die Widerspruchslösung ist nicht neu. Bereits am 5. Juli 2024 hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf zu ihrer Einführung beschlossen. Nach der Bundestagswahl am 26. September 2025 wurde dieser erneut offiziell in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem nun vorgelegten fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf erhält die Debatte einen weiteren wichtigen Impuls.

Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS)
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) wurde 2005 mit dem Ziel der Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland gegründet. Als gemeinnütziger Verein setzt es sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.

Pressekontakt:
Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.
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10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 36 42 81 6-10
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