Presse

24.09.2021

Appell des Aktionsbündnis Patientensicherheit: Gefährdung von Müttern und Kindern durch unzureichende Versorgung mit Hebammen und Pflegekräften abstellen – Mitarbeitende brauchen Unterstützung und Entlastung!

Pressestatement anlässlich des Streiks der Hebammen und Pflegekräfte in Berlin

 

Berlin, im September 2021 – Noch keine Woche ist der Welttag der Patientensicherheit vergangen, für den die WHO das Motto ausgerufen hat: „Act now for safe and respectful childbirth!“ Das Bundesgesundheitsministerium hat nun neue Vorgaben für Pflegepersonaluntergrenzen in den Bereichen Pädiatrie und Geburtshilfe vorgeschlagen, die eine dauerhafte Gefährdung von Müttern und Kindern bedeuten. In derartigen Arbeitsverhältnissen werden die Mitarbeitenden selbst geschädigt, so dass eine Abwanderung aus den Gesundheitsberufen unvermeidlich ist. Deshalb bewertet der geschäftsführende Vorstand des Aktionsbündnis Patientensicherheit das Ziel des Streiks der Berliner Pflegekräfte und Hebammen, Entlastungstarifverträge zu erreichen, positiv. Patientensicherheit und Mitarbeitersicherheit sind untrennbar verknüpft.

 

Am 20. September 2021, genau drei Tage nach dem diesjährigen Welttag der Patientensicherheit mit dem Aufruf der WHO, sich für eine sichere und respektvolle Geburt einzusetzen, verschickte das Bundesgesundheitsministerium an zahlreiche Verbände im Gesundheitswesen eine Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Erweiterung der umstrittenen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV). Auch wenn prinzipiell zu begrüßen ist, dass es damit weniger Versorgungsbereiche zweiter Klasse, für die keine Personalvorgaben gemacht werden, bestehen, ist doch die Höhe der Vorgaben höchst bedenklich:

  • Frühgeborene Säuglinge, die nicht mehr als „intensiv-überwachungspflichtig“ eingestuft werden, haben tagsüber nur zu ca. 25 % und nachts zu weniger als 20 % ihrer Zeit eine direkte pflegerische Betreuung. (Pflege-Personalschlüssel in Tagschichten 3,5 Säuglinge je Pflegekraft, nachts 5:1)
  • Für Wöchnerinnen, die zum Beispiel nach einem Kaiserschnitt noch immobil sind und etwa alle 4 Stunden Anleitung und Unterstützung beim Stillen des Neugeborenen benötigen, stehen rechnerisch pro Nacht 20 Minuten Pflegezeit zur Verfügung (Personalschlüssel nachts für Geburtshilfliche Abteilungen 18:1).
  • Vorgaben für die Mindestbesetzung mit Hebammen gibt es sowohl für die Betreuung unter der Geburt als auch für die Anleitung im Wochenbett keine. Aus der Praxis kommen Berichte, dass gleichzeitig bis zu vier Geburten betreut werden müssen.
  • In der Speziellen Pädiatrie werden Kinder und Jugendliche zum Beispiel nach Transplantationen, mit schweren Herzschäden oder onkologischen Erkrankungen betreut. Diesen stehen jede Nacht durchschnittlich etwa 30 Minuten Pflegezeit zu (Personalschlüssel 14:1).

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