Aus Sicht des Aktionsbündnis Patientensicherheit geht der Entwurf des DigiG und GDNG in die
richtige Richtung.
Deutschland weist mehr als 20.000 Todesfälle im Jahr durch unerwünschte Ereignisse auf, die aufgrund der Behandlung in der Gesundheitsversorgung geschehen und nicht aufgrund der Erkrankung. Die Ursachen liegen bis zu 80% in den Informationsdefiziten und in der Kommunikation. Um
Menschenleben zu retten, benötigen wir eine elektronische Patientenakte, die interoperabel ist und
interprofessionell anwendbar als opt out-Lösung.
Ein wichtiger Teil darin ist der Medikationsplan: Ähnlich klingende Arzneimittelnamen oder ähnlich
aussehende Verpackungen können zu Medikationsfehlern und dann aufgrund des falschen Wirkstoffs oder Arzneimittelanwendung, auch aufgrund von Dosierungsfehlern, zu unerwünschten Nebenwirkungen führen und somit ein ernstes, sogar potenziell lebensbedrohendes Risiko für Patient:innen darstellen. Die gute Nachricht: Medikationsfehler sind grundsätzlich vermeidbar.
40 Prozent der Patient:innen, die drei oder mehr Medikamente einnehmen, haben schon einmal
Probleme mit ihrer Medikation festgestellt, Tabletten vergessen, zum falschen Zeitpunkt eingenommen oder Präparate verwechselt. Eine norwegische Studie stellte fest, dass 18,2 Prozent der Todesfälle im Krankenhaus auf ein oder mehrere Medikamente zurückgeführt werden können. Mehr
als die Hälfte aller arzneimittelbezogenen Krankenhausaufnahmen ist vermeidbar.
Medikationsfehler führen jährlich zu etwa 250.000 Krankenhauseinweisungen, was ungefähr fünf
Prozent aller Fälle ausmacht.
Laut der diesjährigen AOK-Studie haben im Jahr 2022 8 Millionen der 16 Millionen über 65-jährigen AOK-Versicherten mindestens 1x eine falsche Medikation erhalten.
Dies unterstreicht die Bedeutung des eMedikationsplans (eMP).
Der eMP ist in jeder eintretenden Notlage für die Versorgungsketten zeit- und standortunabhängig
abruf- und verfügbar. Die Daten im eMP sind in Notlagen aller Art nicht nur prozessvereinfachend
und zeitsparend, sondern die im eMP hinterlegten Daten sind faktisch lebensrettend.
Von den bekannten drei Qualitätsdimensionen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erachtet das APS die Qualität von Prozessen im Behandlungsablauf als die wichtigste, denn von ihr hängt unmittelbar die Qualität der jeweiligen Behandlungsergebnisse ab. Da jede Tätigkeit im Umgang mit Patienten einen Prozess darstellt, bedarf es einer absoluten Transparenz zur Erfassung der Qualität. Es ist allgemeiner internationaler Standard, dass ohne Transparenz keine sichere Qualität gegeben ist. In diesem Sinne ist Transparenz eine Conditio sine qua non, wenn von Qualität im Gesundheitswesen gesprochen wird. Bisher beschränkten sich die Qualitätsnachweise stichprobenartig auf ausgewählte Diagnosen und Prozeduren, wobei Patientenbefragungen und -meinungen die seltene Ausnahme sind. Dabei sind die Daten aus s.g. PREMs (Patient Reported Experience Measures) unverzichtbare Qualitätsindikatoren und zugleich Ausdruck des Bemühens um
größtmögliche Transparenz und frühzeitige Indikatoren bei fehlerbehafteten oder verbesserungswürdigen Behandlungsprozessen.
Dieser konstant hohe Qualitätsstandard findet sich in Studien und deren Datentransparenz bzw. in GKV-Strukturverträgen mit deren Verpflichtung zur dokumentierten und einsehbaren Qualitätssicherung. Niemand aus Studienleitungen oder Vertragsteilnehmern würde dieses patientenorientierte Qualitätsverständnis ernsthaft in Frage stellen, wie es im eigentlichen Versorgungsalltag der Fall ist.
Fehlermeldesysteme wie CIRS weisen geringere Beteiligungszahlen auf als die vom MD Bund vorgestellten Zahlen an definitiven Behandlungsfehlern. Es wird von einer Dunkelziffer in Höhe von mindestens einem Prozent aller Krankenhausbehandlungen ausgegangen. Über s.g. Never Events als vermeidbare schwere Fehler im Behandlungsablauf liegen keine ausreichend verfügbaren Daten vor, so dass keinerlei präventiver Nutzen daraus gezogen werden kann. Hier kann nur ein nationales Never Event-Register für die dringend notwendige Transparenz sorgen und durch die
Schließung eklatanter Informationslücken zur deutlichen Verbesserung der Patientensicherheit beitragen.
Des Weiteren empfiehlt das APS die verpflichtende Implementierung von Patientensicherheitsverantwortlichen in der Geschäftsführung von Einrichtungen im Gesundheitswesen mit entsprechender Legitimation zum eigenverantwortlichen Handeln. Die Bezeichnung Beauftragte/r ist nicht zielführend, wie das Beispiel Hygiene zeigt. Trotz Hygiene beauftragter MitarbeiterInnen treten in Deutschland jährlich bis zu 600 000 nosokomiale Infektionen auf mit 10 000 bis 20 000 Todesfällen. Hier mag zwar ein Höchstmaß an Daten- und Schadenstransparenz vorliegen, aber sicher
nicht im Hinblick auf die nötigen Fehleranalysen und Maßnahmen für eine nachhaltig verbesserte Patientensicherheit.
Das vor zehn Jahren verabschiedete Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten – PatRG) war ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Rechten der Behandelten gegenüber dem medizinischen Personal und den Kliniken. Die verpflichtende Herstellung von Datentransparenz und die Einholung informierter Entscheidungen zum Therapieverlauf hat Patient:innen eine aktive und selbstbestimmte Rolle zugebilligt. Ihre Position gegenüber den Ärzt:innen und anderen Gesundheitsfachkräften wurde durch einen eigenen Vertrag gestärkt. Nach nunmehr zehnjährigen Erfahrung sind jedoch auch die Defizite des Gesundheitssystem sichtbar, die Patient:innen weiterhin in der Wahrnehmung ihrer Rechte beeinträchtigen und einer Reduzierung von Behandlungsfehlern entgegenstehen. Die Novellierung des Patientenrechtegesetzes muss daher die aktive Rolle und Einbeziehung der Patientenperspektive im Behandlungsverlauf stärken und die Behandelten in der Wahrnehmung ihrer Rechte weiter ermächtigen. Dazu gehört ein erleichterter Zugang zu Entschädigungen nach erlittenen Behandlungsfehlern. Zugleich muss das Gesetz verpflichtende Regelungen einführen, mit denen Behandlungsfehler zukünftig strukturell reduziert werden.
An der Erhöhung der Patientensicherheit durch systematische Qualitätsentwicklungen im Gesundheitssystem arbeitet das APS seit seiner Gründung im Jahr 2005. Auf Grundlage dieser Expertise folgt der Leitgedanke: Prävention vor Kompensation, denn jeder nicht erlittene Schaden spart Geld und intangible Kosten bei den betroffenen Patient:innen, ihrem sozialen Umfeld und den verantwortlichen medizinischen Fachkräften.
Aus Fehlern lernen statt sie tabuisieren
Das Prinzip „Aus Fehlern lernen“ und der Ansatz „Aus der Praxis für die Praxis“ sind die wesentlichen Leitlinien des APS, aus denen die Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit abgeleitet werden. Beide implizieren einen überindividuellen Ansatz, der Fehler nicht primär bei einzelnen Personen wie Ärzt:innen, Pflegekräften, Hebammen, Pharmazeut:innen verortet, sondern die Strukturen und Bedingungen adressiert, in und unter denen Patient:innen versorgt werden. Das PatRG war
ein wichtiger Schritt für die Wahrnehmung der Patientenrechte bei der Mitbestimmung der Behandlung und der Entschädigung für erlittene Schäden. Der Logik des Haftungsrechts geschuldet fokussiert das Gesetz auf individuellem Fehlverhalten von medizinischen Fachkräften, das jeweils gutachterlich geprüft und bewiesen werden muss. Dieser Ansatz impliziert dabei zugleich Fehlerfreiheit als Norm und Behandlungsfehler als davon abweichendes subjektiv schuldhaftes Fehlverhalten.
Strukturell begünstigende Ursachen von Fehlern adressieren
Überall, wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Die Medizin ist davon nicht ausgenommen. Fehler passieren z.B. bei der Diagnose, der Medikation, der Übergabe, bei Operationen oder beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung. Sie können schwerwiegende Schäden bis hin zu Tod auslösen. Selten geschehen sie aus Fahrlässigkeit, sondern sind zumeist Folgen von systemisch-organisatorischen Defiziten.
Das APS begrüßt grundsätzlich die Reformpläne für das deutsche Gesundheitssystem, da es entscheidende Schwachstellen adressiert, die einer Verbesserung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit entgegenstehen:
• Trotz der höchsten Pro-Kopf-Ausgaben in der EU mit 4.505 Euro jährlich ist die vermeidbare Sterblichkeit seit 2011 stabil geblieben, während sie in vielen anderen Ländern gesunken ist. Die Arzt-Patient-Quote pro Bett ist im EU-Vergleich gering und die der Pflegekräfte pro Bett die niedrigste in der EU. Stationäre Behandlungen für die ambulant-sensitiven chronischen Krankheiten Asthma, COPD, kongestive Herzinsuffizienz und Diabetes sind häufiger als im EU Vergleich.
• Das nach DRGs finanzierte Abrechnungssystem stellt einen starken Anreiz zur stationären Überversorgung dar, da es nicht durch den patient:innenseitigen Bedarf, sondern durch aus Klinikperspektive lukrative Behandlungen gesteuert wird. Die Übergänge in die ambulante Versorgung sind unzureichend, was die Quote von 12,9 % Wiedereinweisungen innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung verdeutlicht.
• Die massenhafte Inanspruchnahme ambulanter Versorgung von Patient:innen mit akutem, aber nichtdringlichen Gesundheitsproblemen in Notaufnahmen ist ein Indikator für einen unzureichenden Zugang in die ambulante Versorgung. Auch im ambulanten Bereich sind die Anreize zur Patientenversorgung gesteuert durch eine budgetorientierte Finanzierung, die Erkrankte mit bestimmten Beschwerden und/oder die Zeitpunkte ihrer Nachfrage unlukrativ machen. Dies schlägt sich in teilweise sehr langen Wartezeiten und Problemen bei der Spezialärztlichen Versorgung nieder. Der Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung ist aufgrund der strikten Sektorentrennung schlecht organisiert und trotz verbindlichem Entlassmanagement weiterhin eine strukturelle Schwachstelle im Versorgungsprozess.
• Positiv zu erwähnen ist, dass in Deutschland keine Zugangssteuerung in das Gesundheitssystem stattfindet, Patient:innen haben weitgehende Wahlfreiheit ihrer Behandler:innen und einen nahezu lückenlosen Versicherungsschutz. Mit 0,3 % ungedecktem medizinischen Bedarf gehört Deutschland zu den fünf EU-Ländern mit den niedrigsten Raten.
O.g. Daten zeigen, dass es im deutschen Gesundheitssystem noch ausreichende Ressourcen (personell und finanziell) gibt, die optimiert für eine stärkere qualitative und sichere Versorgung eingesetzt werden können. Das ist das Ziel der geplanten Krankenhausreform des Gesundheitsministers. Allerdings ist die konkrete Zielsetzung der Reformpläne sehr vage und der bei einem Bettenabbau notwendige strukturelle Aus- und Umbau des ambulanten Versorgungssystems und die sektorenverbindende Qualitätssicherung sind weder in der Planung noch faktisch vorbereitet. Ergänzend stellen wir die Frage, ob ausreichend an die regionalen Unterschiede gedacht wurde. Patientensicherheit wäre ein erstrebenswertes und messbares Ziel dieser Krankenhausreform.
Die Implementierung digitaler Module in die bundesdeutschen Versorgungsketten der Gesund-heitswirtschaft befindet sich im Rückstand. 2019 fand der Digitalisierungsgipfel unter Beteiligung des damaligen Ministers Jens Spahn und der Abt.5 des Bundesministeriums für Gesundheit, „Digitalisierung und Innovation“, statt. Was in Anwesenheit von rund 100 Vertretern aus allen Bereichen der Verbands- und Versorgungswirtschaft besprochen wurde, hat sich in wiederkehrend neu formulierten Zeitachsen weitgehend verloren. Keiner der damals als gesetzt anzusehenden Termine hat den Weg zum tatsächlichen Vollzug geschafft. Die Bemühungen des APS-Botschafters für Digitalisierung setzten sich im Zusammenhang mit dem in den Koalitionsvertrag notierten Paradigmenwechsel, nachgerade im Bezug auf die Installation der „Opt-out“-Variante der ePA fort.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit reklamiert die inhaltlichen und zeitlichen Veränderungen im Interesse der Patientensicherheit ausdrücklich. Patientensicherheit im Sinne von Prävention, Fehlervermeidung und Handlungsadaption in der Folge von Risiken Erkennung und Risikomanagement ist bei all den zurückliegenden Projektentwicklungen immer hinter den Belangen des Datenschutzes zurück geblieben.
Das APS hat sich in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der Pflegepersonalausstattung und der Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen geäußert und schließt mit dieser Stellungnahme an frühere Positionierungen an.
Licht und Schatten zeichnet sich bezüglich der Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) ab: Als
absolute Notmaßnahme in Ausnahmesituationen haben PPUG ihre Berechtigung und eine positive Wirkung
auf die Patientensicherheit in den am schlechtesten ausgestatteten Häusern, mittel- und langfristig stellt
sich eine komplett andere Sachlage dar.
Bereits in früheren Stellungnahmen hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit deshalb darauf hingewiesen, dass die Pflegepersonaluntergrenzen in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung nicht geeignet sind, um die Patientensicherheit signifikant zu verbessern. Auch die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie haben dazu beigetragen, dass das ursprüngliche Maßnahmenpaket der Bundesregierung (Untergrenzen und Änderung der Vergütungssituation der Pflege im Krankenhaus) nicht mehr trägt.
Bereits seit langem setzt das Aktionsbündnis Patientensicherheit in seiner Arbeit einen Schwerpunkt auf die Aufnahme von Patientensicherheit in die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte aller Berufe im Gesundheitswesen. Dahinter steht die
Überzeugung, dass für die Verwirklichung einer möglichst sicheren Versorgung eine ausgeprägte Sicherheitskultur in den Einrichtungen, aber auch im Handeln einer jeden im Gesundheitswesen tätigen Person
erforderlich ist.
Der beste Weg, um dies zu erreichen, liegt darin, schon früh in der Ausbildung sicherheitsgerichtetes Verhalten zu trainieren und die entsprechende Haltung durch Vermittlung fundierten Wissens
zu fördern.
Als Aktionsbündnis Patientensicherheit setzen wir uns seit Jahren dafür ein, Patientensicherheit eine eigenständige Agenda innerhalb der Gesundheitsversorgung zu geben. Welche tiefgreifende Bedeutung ein stabiles Gesundheitssystem für alle Bereiche der Gesellschaft hat, erleben wir gerade sehr schmerzvoll durch die COVID-19-Pandemie.
Unsere Kernforderungen zur Erhöhung der Patientensicherheit auf allen Ebenen gesundheitlicher Versorgung haben wir in sieben konkrete Vorschläge gefasst. Das Forderungspapier ist nach intensiver Beratung mit dem Vorstand verfasst worden.
Download Politische Forderungen des APS_2021-2025
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit nahm die Gelegenheit zur Stellungnahme zum „Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ wahr. Die Ausführungen in dieser Stellungnahme beschränken sich gemäß der Satzung des APS auf Aspekte, die im Zusammenhang mit der Patientensicherheit stehen. Diese Stellungnahme schließt inhaltlich an frühere Ausführungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens an, insbesondere die Ausführungen zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)1 sowie zur Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV).
Erfreulicherweise sind einige der Anregungen, die das APS in diesen Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, aufgegriffen worden. Dennoch sind die dahinter liegenden Anliegen, in unterschiedlichem Umfang, noch immer dringend und müssen im Interesse
einer sicheren Patientenversorgung weiter verfolgt werden.
Nach wie vor werden Patientensicherheit und die dafür erforderlichen Fähigkeiten in der Patientenkommunikation weitgehend als „nice-to-have“ angesehen. Ein Luxus, dem nicht nur in der akuten Drucksituation, sondern auch darüber hinaus keine ausreichende Priorität gewährt wird.
Eine Änderung dieser Wahrnehmung kann nur herbeigeführt werden, wenn Patientensicherheit und Ärztliches Qualitätsmanagement als eigenständiges Unterrichts- und damit auch Prüfungsfach im gesamten Studium verankert werden.
Es droht im Zuge der Corona-Pandemie bereits wieder die nächste Welle massiver Einschränkungen der Regelversorgung im stationären Bereich. Zusammengefasst kommt das APS in der Stellungnahme zu dem Schluss, dass die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen, auch wenn sie einzeln betrachtet weitgehend sinnvoll sind, in der Summe bei weitem nicht ausreichen, um die Patient*innen in Deutschland sicher durch den bevorstehenden Corona-Winter 2020/21 und darüber hinaus zu bringen. Es darf kein „Weiter so!“ mit kleinen Anpassungen geben. Was gebraucht wird, ist eine umfassende Strategie zur Gewährleistung von Versorgungs- und Patientensicherheit in den kommenden Monaten und Jahren.
Die Stellungnahme bezieht sich auf die Anhörung zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags.
In der Stellungnahme hat sich das APS auf Punkte beschränkt, bei denen es einen Bezug zur Patientensicherheit gesehen hat.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Verbändeanhörung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Bundesgesundheitsministerium. Hier kommen wir zu dem Schluss, dass wir vielen Maßnahmen beipflichten, aber die nötigen tiefgreifenden Veränderungen im Sinne von mehr Patienten- und Versorgungssicherheit vermissen.
In der Stellungnahme hat sich das APS auf Punkte beschränkt, bei denen es einen Bezug zur Patientensicherheit gesehen hat.
In den folgenden gemeinsamen Positionen von Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS),
Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP), Deutscher Pflegerat (DPR) und den
Pflegekammern geht es um die Patientensicherheit/Bewohnersicherheit aus der pflegerischen
Perspektive, die im Kontext der pflegerischen Berufsausübung in allen Sektoren im Gesundheitswesen erklärtes Ziel ist.
Eine Neugestaltung der Patientenrechte und des Umgangs mit Behandlungsfehlern mit dem Kernstück eines Härtefallfonds wird vom Aktionsbündnis Patientensicherheit als ausgesprochen notwendig und förderlich eingeschätzt und dies gleich in dreifacher Hinsicht:
Zusammengefasst geht es also darum, bei vermeidbaren Patientenschäden nicht mehr nach dem oder der „Schuldigen“ zu suchen, sondern die Grundlagen für die konstruktive Übernahme von Verantwortung zu legen. So kann eine Win-Win-Situation für Patient*innen und Behandelnde geschaffen werden. In diesem Sinne bittet das APS die Bundesregierung darum, rasch eine Umsetzung eines erweiterten Härtefallfonds anzustreben.
In der Legislaturperiode von 2016 bis 2019 hat der Vorstand des APS ein Positionspapier zur vollständigen Erfassung von (bestimmten) vermeidbaren unerwünschten Ereignissen in Deutschland verabschiedet (siehe hier). Die Erfassung von vermeidbaren unerwünschten Ereignissen kann qualitativ und quantitativ erfolgen. Die qualitative Erfassung dient der Ermittlung von systematischen Fehlerursachen und der Ableitung von Gegenmaßnahmen. Mit der quantitativen Erfassung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Meldung von vermeidbaren unerwünschten Ereignissen für die Meldenden keine negativen Folgen nach sich zieht.
Trotz intensiver Bemühungen von allen Seiten konnte in der vorbereitenden Expertengruppe kein Ergebnis erzielt werden, das von allen Mitgliedern mitgetragen werden konnte, weshalb eine eigene Positionierung des Vorstands erforderlich wurde. Die abweichenden Positionen wurden von den Vertretern der Versicherungsunternehmen Allianz und HDI und der Bundesärztekammer vorgetragen und sind im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Arbeitsergebnis der EG OABPD (siehe hier) ausführlich dokumentiert.
Ausgehend von den vorliegenden Positionspapieren wird sich der Vorstand des APS in der aktuellen Legislaturperiode weiter mit dem Thema beschäftigen.
Die Herausforderungen an die Sicherheit von Patienten im Zusammenhang mit außerklinischer Intensivversorgung werden vom APS und seinen Mitgliedern als außerordentlich schwerwiegend und der Handlungsbedarf als hoch eingeschätzt. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) begrüßt das APS die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG), sieht aber noch wesentlichen Ergänzungsbedarf, der in einer Stellungnahme zusammengefasst wurde.
Seit vielen Jahren setzt sich das APS schon für eine Einbindung des Themas Patientensicherheit in alle Studiengänge und Ausbildungsberufe ein. Schon vor einigen Jahren hat das APS einen eigenen Lernzielkatalog erarbeitet.
Das APS hat jetzt gemeinsam mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) eine Erklärung herausgegeben. Zentrale Forderungen sind:
Das Aktionsbundnis Patientensicherheit e.V. (APS) bedankt sich fur die Gelegenheit zur Stellungnahme zum
vorliegenden Gesetzentwurf. In seinen Stellungnahmen beschränkt sich das APS auf Aspekte, die als im Zusammenhang mit der Patientensicherheit stehend eingeschätzt werden. Unter dieser Maßgabe begrüßt das
APS die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfs und bringt die folgenden Punkte in die Diskussion
zur Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs ein. Die Stellungnahme gliedert sich in zwei Teile. In Teil A werden
grundlegende Anmerkungen zum Sachverhalt gemacht, in Teil B auf Einzelregelungen eingegangen.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum
vorliegenden Gesetzentwurf.
Unter der Überschrift „B. Lösung“ wird ausgeführt, dass „der Entstehung von unnötigen Prüffeldern im Zusammenhang
mit der neuen Pflegepersonalkostenvergütung (…) entgegengewirkt“ wird. Spezifische Regelungen
zur Umsetzung dieses Anliegens konnten nicht identifiziert werden. Aus der Bezeichnung „unnötige
Prüffelder“ geht bereits hervor, dass sie nicht der Erfüllung von spezifischen Zwecken dienen. Soweit dies
tatsächlich der Fall ist, sind Prüffelder und darauf abstellende Dokumentationen etc. aus Sicht der Patientensicherheit
zu vermeiden, weil sie versorgungsrelevante Ressourcen binden. Das APS regt jedoch an, in die
Beurteilung, ob bestimmte Prüfungen und Prüffelder notwendig sind, explizit auch den Aspekt der Patientensicherheit
einzubeziehen. Für die sichere Patientenversorgung muss eine ausreichende Pflegepersonalausstattung
jederzeit und in allen patientenbezogenen Tätigkeitsfeldern gewährleistet sein. Dies ist durch geeignete
Prüfungen sicherzustellen.
Auf der Grundlage von Arbeiten der AG „Notfall“ hat das APS ein politisches Positionspapier zur anstehenden Reform der Notfallversorgung erarbeitet. Ziel ist es, die Erfordernisse an an das System der Notfallversorgung konsequent aus dem Blickwinkel der Patientensicherheit darzustellen. So soll ein Rahmen vorgegeben werden für die weiterführenden Äußerungen und Positionierungen des APS-Vorstands in der anstehenden politischen Debatte, aber auch eine Orientierung für die Mitglieder des APS.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Gesundheit für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV).
Das Element des Patient Blood Management (PBM) entspricht nach anerkannten Standards medizinischer Wissenschaft den Grundsätzen einer sicheren Patientenversorgung und kann insbesondere bei geplanten Behandlungen und Prozeduren eine qualitativ sichere Versorgung gewährleisten.
Der Gesetzesentwurf des GSAV kann durch die Aufnahme des Patient Blood Management mit folgenden drei Elementen sinnvoll und einfach ergänzt werden:
1. Eine bessere Vorbereitung elektiver Eingriffe nach PBM erhöht nachweislich die Patientensicherheit.
2. Maßnahmen des PBM sichern die Qualität der Versorgung bei der Anwendung von Blutprodukten.
3. PBM ist anerkannter Stand der Wissenschaft.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) begrüßt die Initiative zur Einrichtung eines Deutschen Implantateregisters.
In diesem Gesetzesentwurf können wesentliche Elemente für die Patientensicherheit leicht ergänzt werden. Ohne Berücksichtigung dieser Elemente würden die legitimen Rechte von Patienten und Ärzten sowie ethischen Grundsätze einer sicheren Patientenversorgung unseres Erachtens verletzt. Das ist hochproblematisch.
Download der vollständigen Stellungnahme
Wir fordern den Gesetzgeber auf, im anstehenden Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vorzugeben, dass schnellstmöglich ein am individuellen Pflegebedarf ausgerichtetes und pflegewissenschaftlich fundiertes Personalbemessungstool (weiter-)entwickelt wird und anschließend verpflichtend flächendeckend in deutschen Krankenhäusern anzuwenden ist.
Eine angemessene Gesundheitsversorgung ist zentraler Baustein des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt entsprechend Art. 2 Abs. 2 GG nicht nur für Deutschland, sondern global. Ein funktionierendes Gesundheitssystem, auf das sich Bürgerinnen und Bürger im Ernstfall verlassen können, ist ein Pfeiler für die Stabilität von Gesellschaften. Patientensicherheit wiederum ist in mehrfacher Hinsicht eine Grundvoraussetzung für funktionierende Gesundheitssysteme: Einerseits schafft erst das stete Bemühen um (die Verbesserung der) Patientensicherheit die Basis für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ein Gesundheitssystem. Wo Patientinnen oder Patienten mit der steten Befürchtung konfrontiert sind, vermeidbare Schäden zu erleiden, ohne dass der Versuch unternommen wird, die Ursachen hierfür zu finden und abzustellen, kann kein wirkliches Vertrauen in ein Gesundheitssystem entstehen. Andererseits ist ein hohes Maß an Patientensicherheit auch ein entscheidender Faktor für die Finanzierbarkeit der medizinischen Versorgung. Es ist nicht nur volkswirtschaftlich gesehen, sondern oft sogar für die versorgenden Einrichtungen des Gesundheitswesens kostengünstiger, in eine qualitativ hochwertige, sichere Versorgung zu investieren, als die gesundheitlichen Folgen mangelnder Versorgungsqualität kostenintensiv zu behandeln. Patientensicherheit ist kein Luxus, sondern ein sozialer und ökonomischer Erfolgsfaktor gleichermaßen.
Mit dem Global Ministerial Summit on Patient-Safety, der auf Initiative von Großbritannien und Deutschland ins Leben gerufen wurde und nun schon zum dritten Mal und mit wachsendem Erfolg Repräsentanten unterschiedlichster Nationen zum Thema Patientensicherheit zusammen gebracht hat, hat die Bundesrepublik eine Vorreiterrolle bei der Stärkung der Patientensicherheit im internationalen Kontext übernommen. Die Zielsetzung verbesserter Patientensicherheit durchzieht dabei unterschiedlichste Aspekte des Gesundheitswesens von Fragen des Zugangs zu medizinischer Versorgung über die Sicherheit der Arzneimittelversorgung und rationale Antibiotikatherapie bis hin zu Digitalisierung und neuen Forschungsansätzen – um nur einige Beispiele zu nennen. Deshalb regt das Aktionsbündnis Patientensicherheit an, alle Strategieansätze der Bundesregierung konsequent daraufhin zu prüfen, ob sie geeignet sind, zum Ziel der Verbesserung der Patientensicherheit beizutragen. Patientensicherheit sollte eine der obersten Maximen bei der Strategieentwicklung sein und entsprechend prominent aufgegriffen werden. Dazu empfiehlt es sich, Experten für Patientensicherheit von Anfang an in die Diskussionen und insbesondere in die Ausgestaltung konkreter Maßnahmen mit einzubeziehen.
Am 01.08.2018 hat das BMG einen Kabinettsentwurf des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) veröffentlicht. Wesentliche Änderung zum Referentenentwurf ist ein neu gefasster §137j SGB V. Dieser beinhaltet die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen durch das BMG. In der Gesetzesbegründung wird dazu ausgeführt: „Die Regelung dient der Verbesserung der Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern sowie der Gewährleistung von Patientensicherheit in der pflegerischen Patientenversorgung (…).“
Da sich das APS satzungsgemäß neutral und auf wissenschaftlicher Basis mit dem Ziel der Verbesserung der Patientensicherheit engagiert, hat es eine Kurzanalyse der neuen Vorschläge erstellt mit dem Ergebnis, dass durch den neuen Paragraphen die Patientensicherheit eher geschwächt als gestärkt würde.
Ende Juni hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) veröffentlicht. In diesem werden die Anreize, die in der Vergangenheit zum Sparen an der Pflege am Krankenbett geführt haben, weitreichend geändert. Umfassende Verbesserungen bei der Zahl der Patienten, die je Pflegekraft betreut werden müssen, sind im Interesse der Patientensicherheit dringend geboten. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit setzt sich besonders dafür ein, dass ein am individuellen Pflegebedarf ausgerichtetes Personalbemessungsinstrument entwickelt und seine Anwendung verpflichtend vorgegeben wird. So kann endlich Transparenz darüber geschaffen werden, wo und in welchem Umfang durch zu geringe Personalbesetzung die Sicherheit der Patienten gefährdet ist.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat sich in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Deutschen Pflegerat, der deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft, zahlreichen Patientenorganisationen und den Gewerkschaften zum Stand der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner zu den einzurichtenden Pflegepersonaluntergrenzen geäußert. Angesichts der Auswirkungen von Pflegepersonalmangel auf die Patientensicherheit muss das Ziel sein, dass rasch Maßnahmen getroffen werden, die die Versorgung der Patienten nachhaltig verbessern und sicherer gestalten. Am 23. Mai hat das Bundesgesundheitsministerium ein Eckpunktepapier vorgestellt, das die Problematik aufgreift. Das APS wird sich dafür einsetzen, dass schnell spürbare Verbesserungen erreicht werden.
Stellungnahme des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wahlkampfversprechen erfüllen – Verbindliche Personalbemessung in den Krankenhäusern durchsetzen“ und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen „Sofortprogramm für mehr Pflegepersonal im Krankenhaus“.
Gemeinsame Erklärung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS), des Bundesverbandes Managed Care e.V. (BMC), des Bundes zur Verbreitung digitaler Innovationen im Gesundheitswesen e.V. (BVdIG), des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung (DNVF), der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) und des Verbandes digitale Gesundheit e.V. (VdigG)
Ergebnis eines APS-Workshops mit Patientenorganisationen und Forderungen des APS Vorstandes
In einem Workshop des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Patientenorganisationen am 13. Mai 2016 zum Thema „Drei Jahre Patientenrechtegesetz“ schilderten die Anwesenden ihre Eindrücke. Dabei betonten sie einheitlich, dass substantielle Verbesserungen der Patientenrechte in verschiedenen Bereichen, von der Aufklärung durch den Arzt über den Behandlungsfehler, über die Unterstützung der Krankenkassen bis hin zu den Verfahrensrechten vor dem Gericht u.v.m. nach wie vor unvollständig und ergänzungsbedürftig sind. Einige Punkte der aus Sicht der Patientenvertretungen dringend verbesserungs- bzw. ergänzungsbedürftigen Regelungen werden in der dieser Stellungnahme aufgezeigt.
19.05.2016
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit begrüßt die Neuregelung der grundständigen Ausbildung, die der verstärkten Patientensicherheit in allen Sektoren gute Grundlagen bieten wird. Das APS regt an, Patientensicherheit dezidiert in die Ausbildungsziele des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) aufzunehmen. Ergänzend könnten diese Ziele in der Ausbildungs- Prüfungsverordnung verortet werden, die bundesweit verbindlich sein müssen.
(Vorschlag eines § 65d SGB V -neu- Förderung Patientensicherheit im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG)
Ergebnis eines vom APS moderierten Dialogs mit Patientinnen und Patienten, Experten, Patientenberatungstellen und Selbsthilfeorganisationen
Das APS fordert, die öffentliche Aufgabe Patientensicherheit umfangreicher in einem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten zu beachten. Die betrifft insbesondere: