Korrespondierende Mitglieder

Nach APS-Satzung § 4 (5) können „korrespondierende Mitglieder“ im APS ernannt werden: Zu korrespondierenden Mitgliedern können die Vertreterinnen oder Vertreter von mit gleichen Zielen arbeitenden Institutionen und natürliche Personen ernannt werden, an deren ständiger Mitarbeit der Verein ein besonderes Interesse hat. Die korrespondierende Mitgliedschaft dient dem reibungsloseren Informationsaustausch zwischen gleichsinnig arbeitenden Institutionen. Korrespondierende Mitglieder im APS sind:

  • BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT SELBSTHILFE E.V. (BAGS)
  • DEUTSCHES NETZWERK FÜR VERSORGUNGSFORSCHUNG (DNVF)
  • DHPA – DEUTSCHER HOCHSCHULVERBAND PHYSICIAN ASSISTANT E.V.
  • NETZWERK „PATIENTENSICHERHEIT FÜR DAS SAARLAND“