Presse

25.09.2023

Stellungnahme des Aktionsbündnis Patientensicherheit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)

Von den bekannten drei Qualitätsdimensionen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erachtet das APS die Qualität von Prozessen im Behandlungsablauf als die wichtigste, denn von ihr hängt unmittelbar die Qualität der jeweiligen Behandlungsergebnisse ab. Da jede Tätigkeit im Umgang mit Patienten einen Prozess darstellt, bedarf es einer absoluten Transparenz zur Erfassung der Qualität. Es ist allgemeiner internationaler Standard, dass ohne Transparenz keine sichere Qualität gegeben ist. In diesem Sinne ist Transparenz eine Conditio sine qua non, wenn von Qualität im Gesundheitswesen gesprochen wird. Bisher beschränkten sich die Qualitätsnachweise stichprobenartig auf ausgewählte Diagnosen und Prozeduren, wobei Patientenbefragungen und -meinungen die seltene Ausnahme sind. Dabei sind die Daten aus s.g. PREMs (Patient Reported Experience Measures) unverzichtbare Qualitätsindikatoren und zugleich Ausdruck des Bemühens um
größtmögliche Transparenz und frühzeitige Indikatoren bei fehlerbehafteten oder verbesserungswürdigen Behandlungsprozessen.

 

Dieser konstant hohe Qualitätsstandard findet sich in Studien und deren Datentransparenz bzw. in GKV-Strukturverträgen mit deren Verpflichtung zur dokumentierten und einsehbaren Qualitätssicherung. Niemand aus Studienleitungen oder Vertragsteilnehmern würde dieses patientenorientierte Qualitätsverständnis ernsthaft in Frage stellen, wie es im eigentlichen Versorgungsalltag der Fall ist.

 

Fehlermeldesysteme wie CIRS weisen geringere Beteiligungszahlen auf als die vom MD Bund vorgestellten Zahlen an definitiven Behandlungsfehlern. Es wird von einer Dunkelziffer in Höhe von mindestens einem Prozent aller Krankenhausbehandlungen ausgegangen. Über s.g. Never Events als vermeidbare schwere Fehler im Behandlungsablauf liegen keine ausreichend verfügbaren Daten vor, so dass keinerlei präventiver Nutzen daraus gezogen werden kann. Hier kann nur ein nationales Never Event-Register für die dringend notwendige Transparenz sorgen und durch die
Schließung eklatanter Informationslücken zur deutlichen Verbesserung der Patientensicherheit beitragen.

 

Des Weiteren empfiehlt das APS die verpflichtende Implementierung von Patientensicherheitsverantwortlichen in der Geschäftsführung von Einrichtungen im Gesundheitswesen mit entsprechender Legitimation zum eigenverantwortlichen Handeln. Die Bezeichnung Beauftragte/r ist nicht zielführend, wie das Beispiel Hygiene zeigt. Trotz Hygiene beauftragter MitarbeiterInnen treten in Deutschland jährlich bis zu 600 000 nosokomiale Infektionen auf mit 10 000 bis 20 000 Todesfällen. Hier mag zwar ein Höchstmaß an Daten- und Schadenstransparenz vorliegen, aber sicher
nicht im Hinblick auf die nötigen Fehleranalysen und Maßnahmen für eine nachhaltig verbesserte Patientensicherheit.

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