Presse

15.10.2012

APS-Stellungsnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechte der Patientinnen und Patienten für die Anhörung am 22.10.2012 im Ausschuss für Gesundheit und Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Das APS fordert, die öffentliche Aufgabe Patientensicherheit umfangreicher in einem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten zu beachten. Die betrifft insbesondere:

  • die Diskussion um einen Schadensfonds,
  • den Schutz der Daten aus Fehlerberichtssystemen
  • die Finanzierung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern und zum Ausbau der Patientensicherheit durch die gesetzliche Krankenversicherung

Stellungnahme