In der Legislaturperiode von 2016 bis 2019 hat der Vorstand des APS ein Positionspapier zur vollständigen Erfassung von (bestimmten) vermeidbaren unerwünschten Ereignissen in Deutschland verabschiedet (siehe hier). Die Erfassung von vermeidbaren unerwünschten Ereignissen kann qualitativ und quantitativ erfolgen. Die qualitative Erfassung dient der Ermittlung von systematischen Fehlerursachen und der Ableitung von Gegenmaßnahmen. Mit der quantitativen Erfassung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Meldung von vermeidbaren unerwünschten Ereignissen für die Meldenden keine negativen Folgen nach sich zieht.
Trotz intensiver Bemühungen von allen Seiten konnte in der vorbereitenden Expertengruppe kein Ergebnis erzielt werden, das von allen Mitgliedern mitgetragen werden konnte, weshalb eine eigene Positionierung des Vorstands erforderlich wurde. Die abweichenden Positionen wurden von den Vertretern der Versicherungsunternehmen Allianz und HDI und der Bundesärztekammer vorgetragen und sind im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Arbeitsergebnis der EG OABPD (siehe hier) ausführlich dokumentiert.
Ausgehend von den vorliegenden Positionspapieren wird sich der Vorstand des APS in der aktuellen Legislaturperiode weiter mit dem Thema beschäftigen.