Presse

01.10.2021

Stellungnahme des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung von Pflege-personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 (Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung)

Untergrenzen sind Kennzeichen eines Ausnahmezustands – grundlegende Reformen der (pflegerischen) Versorgung jetzt erforderlich!

Das APS hat sich in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der Pflegepersonalausstattung und der Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen geäußert und schließt mit dieser Stellungnahme an frühere Positionierungen an.

Licht und Schatten zeichnet sich bezüglich der Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) ab: Als
absolute Notmaßnahme in Ausnahmesituationen haben PPUG ihre Berechtigung und eine positive Wirkung
auf die Patientensicherheit in den am schlechtesten ausgestatteten Häusern, mittel- und langfristig stellt
sich eine komplett andere Sachlage dar.

Bereits in früheren Stellungnahmen hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit deshalb darauf hingewiesen, dass die Pflegepersonaluntergrenzen in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung nicht geeignet sind, um die Patientensicherheit signifikant zu verbessern. Auch die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie haben dazu beigetragen, dass das ursprüngliche Maßnahmenpaket der Bundesregierung (Untergrenzen und Änderung der Vergütungssituation der Pflege im Krankenhaus) nicht mehr trägt.

Download der Stellungnahme