Presse

27.05.2019

Stellungnahme des APS zum Referentenentwurf für ein Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum
vorliegenden Gesetzentwurf.

Unter der Überschrift „B. Lösung“ wird ausgeführt, dass „der Entstehung von unnötigen Prüffeldern im Zusammenhang
mit der neuen Pflegepersonalkostenvergütung (…) entgegengewirkt“ wird. Spezifische Regelungen
zur Umsetzung dieses Anliegens konnten nicht identifiziert werden. Aus der Bezeichnung „unnötige
Prüffelder“ geht bereits hervor, dass sie nicht der Erfüllung von spezifischen Zwecken dienen. Soweit dies
tatsächlich der Fall ist, sind Prüffelder und darauf abstellende Dokumentationen etc. aus Sicht der Patientensicherheit
zu vermeiden, weil sie versorgungsrelevante Ressourcen binden. Das APS regt jedoch an, in die
Beurteilung, ob bestimmte Prüfungen und Prüffelder notwendig sind, explizit auch den Aspekt der Patientensicherheit
einzubeziehen. Für die sichere Patientenversorgung muss eine ausreichende Pflegepersonalausstattung
jederzeit und in allen patientenbezogenen Tätigkeitsfeldern gewährleistet sein. Dies ist durch geeignete
Prüfungen sicherzustellen.

Download Stellungnahme