Die Herausforderungen an die Sicherheit von Patienten im Zusammenhang mit außerklinischer Intensivversorgung werden vom APS und seinen Mitgliedern als außerordentlich schwerwiegend und der Handlungsbedarf als hoch eingeschätzt. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) begrüßt das APS die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG), sieht aber noch wesentlichen Ergänzungsbedarf, der in einer Stellungnahme zusammengefasst wurde.