Presse

05.05.2023

Stellungnahme des Aktionsbündnis Patientensicherheit zu den Reformplänen der Krankenhausreform des Gesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach

Das APS begrüßt grundsätzlich die Reformpläne für das deutsche Gesundheitssystem, da es entscheidende Schwachstellen adressiert, die einer Verbesserung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit entgegenstehen:

• Trotz der höchsten Pro-Kopf-Ausgaben in der EU mit 4.505 Euro jährlich ist die vermeidbare Sterblichkeit seit 2011 stabil geblieben, während sie in vielen anderen Ländern gesunken ist. Die Arzt-Patient-Quote pro Bett ist im EU-Vergleich gering und die der Pflegekräfte pro Bett die niedrigste in der EU. Stationäre Behandlungen für die ambulant-sensitiven chronischen Krankheiten Asthma, COPD, kongestive Herzinsuffizienz und Diabetes sind häufiger als im EU Vergleich.

 

• Das nach DRGs finanzierte Abrechnungssystem stellt einen starken Anreiz zur stationären Überversorgung dar, da es nicht durch den patient:innenseitigen Bedarf, sondern durch aus Klinikperspektive lukrative Behandlungen gesteuert wird. Die Übergänge in die ambulante Versorgung sind unzureichend, was die Quote von 12,9 % Wiedereinweisungen innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung verdeutlicht.

 

• Die massenhafte Inanspruchnahme ambulanter Versorgung von Patient:innen mit akutem, aber nichtdringlichen Gesundheitsproblemen in Notaufnahmen ist ein Indikator für einen unzureichenden Zugang in die ambulante Versorgung. Auch im ambulanten Bereich sind die Anreize zur Patientenversorgung gesteuert durch eine budgetorientierte Finanzierung, die Erkrankte mit bestimmten Beschwerden und/oder die Zeitpunkte ihrer Nachfrage unlukrativ machen. Dies schlägt sich in teilweise sehr langen Wartezeiten und Problemen bei der Spezialärztlichen Versorgung nieder. Der Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung ist aufgrund der strikten Sektorentrennung schlecht organisiert und trotz verbindlichem Entlassmanagement weiterhin eine strukturelle Schwachstelle im Versorgungsprozess.

 

• Positiv zu erwähnen ist, dass in Deutschland keine Zugangssteuerung in das Gesundheitssystem stattfindet, Patient:innen haben weitgehende Wahlfreiheit ihrer Behandler:innen und einen nahezu lückenlosen Versicherungsschutz. Mit 0,3 % ungedecktem medizinischen Bedarf gehört Deutschland zu den fünf EU-Ländern mit den niedrigsten Raten.

 

O.g. Daten zeigen, dass es im deutschen Gesundheitssystem noch ausreichende Ressourcen (personell und finanziell) gibt, die optimiert für eine stärkere qualitative und sichere Versorgung eingesetzt werden können. Das ist das Ziel der geplanten Krankenhausreform des Gesundheitsministers. Allerdings ist die konkrete Zielsetzung der Reformpläne sehr vage und der bei einem Bettenabbau notwendige strukturelle Aus- und Umbau des ambulanten Versorgungssystems und die sektorenverbindende Qualitätssicherung sind weder in der Planung noch faktisch vorbereitet. Ergänzend stellen wir die Frage, ob ausreichend an die regionalen Unterschiede gedacht wurde. Patientensicherheit wäre ein erstrebenswertes und messbares Ziel dieser Krankenhausreform.

 

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