Presse

02.11.2020

Stellungnahme des APS zu Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke. Härtefallfonds: Viel mehr als nur die Schließung einer Gerechtigkeitslücke

Eine Neugestaltung der Patientenrechte und des Umgangs mit Behandlungsfehlern mit dem Kernstück eines Härtefallfonds wird vom Aktionsbündnis Patientensicherheit als ausgesprochen notwendig und förderlich eingeschätzt und dies gleich in dreifacher Hinsicht:

  1. Bei der juristischen Aufarbeitung und insbesondere beim Nachteilsausgleich von Patient*innen, die im Behandlungsprozess vermeidbar zu Schaden gekommen sind, klafft derzeit eine nachgewiesene und erhebliche Gerechtigkeitslücke, die dringend geschlossen werden sollte.
  2. Jenseits der finanziellen Entschädigung müssen die betroffenen Patient*innen und ihre Angehörigen besser davor geschützt werden, nach dem eigentlichen Vorfall noch weitere vermeidbare psychische und physische Schäden zu erleiden.
  3. Statt der Suche nach Schuldigen ist es dringend erforderlich, dass auf allen Ebenen die Strukturen geschaffen beziehungsweise gestärkt werden, um Fehlerursachen zu erkennen und nachdrücklich und wirksam Maßnahmen zur Fehlervermeidung umzusetzen und zu evaluieren.

Zusammengefasst geht es also darum, bei vermeidbaren Patientenschäden nicht mehr nach dem oder der „Schuldigen“ zu suchen, sondern die Grundlagen für die konstruktive Übernahme von Verantwortung zu legen. So kann eine Win-Win-Situation für Patient*innen und Behandelnde geschaffen werden. In diesem Sinne bittet das APS die Bundesregierung darum, rasch eine Umsetzung eines erweiterten Härtefallfonds anzustreben.

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